Herzlich Willkommen im Fahrsicherheitszentrum Bernau  (FASI)

Kreisverkehrswacht Barnim e V.

Marie - Curie -Str. 15

16321 Bernau bei Berlin

Tel. 03338 700657 

Mail : info@kreisverkehrswacht-barnim.de


Tage ohne Eintrag - es gelten die üblichen Öffnungszeiten der Kreisverkehrswacht Barnim für diesen Tag

Tage mit Eintrag  - der Übungsplatz ist für die Öffentlichkeit geschlossen auf Grund Fahrsicherheitstraining/ Veranstaltung

Ausweichübungsplatz siehe unter  https://www.verkehrswacht-oranienburg.de/


offizielle Öffnungszeiten  der Kreisverkehrswacht Barnim  von 01.10. 2024 - 01.04.2025

  • Mo                              08.00  - 13.00 Uhr          
  • Di.                               08.00  - 13.00 Uhr
  • Mi.                               08.00  - 17.00 Uhr
  • Do.                              08.00  - 13.00 Uhr
  • Freitag                        08.00  - 17.00 Uhr
  • Sonnabend                  09.00  - 13.00 Uhr
  • Sonntag                       09.00 - 13.00 Uhr
  • Besonderheiten           - siehe Kalender


Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.



Amtszeit 2022 / 2025

 

Bodo  Sternbeck                           Hans-Peter Krüger                            

   Vorsitzender                           stellvertr. Vorsitzender                           Kassenwart 

 

Doreen Schibilski                       Walter Papritz                 Alexander Tierling                 Regina Sternbeck

Mitglied d. Vorstandes          Mitglied d. Vorstandes        Mitglied d. Vorstandes         Mitglied d. Vorstandes



Bankverbindung :                                             für Spenden und Mitgliedsbeitragszahlungen

Kreisverkehrswacht Barnim e.V:

Sparkasse Barnim
DE58 1705 2000 3409 5464 12


Gültig ab 01.01.2023 

Ab 01.05.2021 ist auch Kartenzahlung möglich. 

 

Übungsfahrt mit eigenem Auto / Motorrad im Beisein des Eigentümers oder eines Begleiters

 

         1/2 Stunde     10,00 €

neu      1 Stunde     15,00 €         Montag - Sonntag


PLATZ- UND BETRIEBSORDNUNG FÜR DEN Übungsplatz BERNAU

1. Jede Person, die das Übungsgelände befährt oder betritt, erkennt mit dem Einfahren bzw. Betreten die in dieser Platz- und Betriebsordnung enthaltenen Weisungen und Regelungen verbindlich an.

 

2. Jeder vorsätzliche Verstoß gegen die Platz- und Betriebsordnung wird mit einem sofortigen Platzverweis geahndet. Anspruch auf eine Rückerstattung der Benutzungsgebühr besteht bei Verstößen nicht.

 

3. Die Höchstgeschwindigkeit während der Übungsfahrten beträgt 30 km/h. Im Übrigen gelten Regeln und Bestimmungen der StVO.

 

4. Die Benutzungsgebühr des Platzes wird in einem gesonderten Aushang bekannt gegeben. Widerrechtliches Befahren oder Betreten wird zur Anzeige gebracht.

 

5. Sollte der angemeldete Fahrer ( ab 16 Jahre ) nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein, ist die Benutzung des Übungsplatzes mit einem Kfz (PKW) nur statthaft, wenn eine Person während der gesamten Übungsfahrt auf dem Beifahrersitz des Kfz. den Fahrer begleitet. Diese Begleitperson muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis (5 Jahre) sein.

 

6. Der Aufenthalt von Personen ist ausschließlich auf den ausgewiesenen Plätzen gestattet. Das Betreten der Fahrbahn sowie anderer - durch Fahrzeuge genutzter -  Flächen ist untersagt.

 

7. Bei Fahrtunterbrechungen ist das Fahrzeug auf einem dafür ausgewiesenen Platz zu parken.

 

8. Auf dem gesamten Übungsplatz besteht Rauchverbot, mit Ausnahme der dafür ausgewiesenen Plätze. Ebenfalls ist es untersagt, unnötigen Lärm durch Hupen, laute Musik, Hochdrehen des Motors usw. zu verursachen.

 

9. Alle auftretende Schäden oder Beschädigungen sind sofort dem Aufsichtspersonal zur Kenntnis zu bringen. Jeder Benutzer, der den Übungsplatz befährt oder betritt, haftet für die von ihm verursachten Schäden. Dies gilt für Schäden an Fahrzeugen sowie Beschädigungen am Übungsplatz.

 

10. Wird ein Fahrzeug durch ein anderes Fahrzeug oder durch eine Person beschädigt, kann der Geschädigte Schadensersatzansprüche und andere Forderungen ausschließlich dem Verursacher gegenüber geltend machen bzw. weiterverfolgen. Der Platzbetreiber übernimmt keine Haftung oder Mithaftung.

 

11. Dem Platzbetreiber bleibt das Recht vorbehalten, den Benutzerkreis zu beschränken oder die Benutzung von bestimmten Voraussetzungen abhängig zu machen, wie beispielsweise

 

 die Beschränkung der Benutzeranzahl bei zu starker Belegung,

 Schließung von Teilabschnitten oder

 Schließung wegen Witterungseinflüssen (Schnee, Eisglätte).

 

12. Bleibt der Übungsplatz trotz schlechter Witterung - insbesondere bei Eis und Schnee - geöffnet, versichert der Benutzer durch Einfahren in das Gelände, dass er sich mit den witterungsbedingten und den damit verbundenen Risiken und Gefahren bewusst ist und das erhöhte Risiko in Kauf nimmt.

 

13. Im Übrigen gelten die ansonsten gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen.